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Verleih

Seit dem 01.01.2023 ist der Verleih umsatzsteuerpflichtig. 
Anerkannte Träger der Jugendhilfe, welche die Geräte zum Nutzen der Jugendarbeit ausleihen, sind von der Umsatzsteuer befreit.

Bei telefonischen Anfragen bitten wir im Nachgang um wahrheitsgemäße Angaben auf der Erklärung zur Umsatzsteuerpflicht.
Bei Anfragen via Kontaktformular ist die Abfrage integriert. 

 

Umsatzsteuer-PFLICHTIG

• Privatpersonen/Firmen
• Schulen
• Universitäten
• Stiftungen
• Vereine, wenn nicht für Jugendarbeit
• Verbände, wenn nicht für Jugendarbeit

Umsatzsteuer-BEFREIT

 • BJR, BezJR, KJR, SJR
 • Kindergärten/Krippen/Horte
 • Werkstätten für Behinderte
 • Jugendorganisationen von Vereinen
 • Kinder- und Jugendverbände

 

Netzwerk

Einsatzzweck

SJR Schwabach

Buttonmaschine

Kurzbeschreibung:
für 38MM & 59MM Buttons.

SJR Schwabach

Siebdruckwerkstatt

Kurzbeschreibung:
druckt euer Motiv auf T-Shirts, Hoddies oder Stoffbeutel.

SJR Schwabach

VW-Bus

Kurzbeschreibung:
9-Sitzer, ausschließlich zur Personenbeförderung.

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Anerkannter Träger der Jugendhilfe*
Verleih für Kinder- und Jugendarbeit*
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Verleihartikel

Buttonmaschine klein

Buttonmaschine groß

Siebdruckwerkstatt

Spielgeräteanhänger

VW-Bus


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